Neu
Dokument-ID: 974044
1. Abschnitt
Steiermärkisches Landes- und Regionalentwicklungsgesetz 2018 (StLREG 2018)
1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
§ 1. Geltungsbereich
(1) Dieses Gesetz regelt die Zusammenarbeit im Bereich der Regionalentwicklung zwischen dem Land, den Regionen und den Gemeinden sowie die grundlegende Finanzierung der Regionalentwicklung auf regionaler Ebene.
(2) Als Regionalentwicklung im Sinn dieses Gesetzes werden Strategien, Programme und Projekte verstanden, welche die Entwicklung einer Region auf Basis ihrer regionalen Voraussetzungen durch gezielte Koordinierung von Maßnahmen unterstützen.