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Dokument-ID: 974045
Steiermärkisches Landes- und Regionalentwicklungsgesetz 2018 (StLREG 2018)
§ 2. Ziele der Landes- und Regionalentwicklung
(1) Die Ziele der Landes- und Regionalentwicklung sind:
- Weiterentwicklung der steirischen Regionen als attraktiver Bildungs-, Arbeits- und Lebensraum für alle Bevölkerungsgruppen;
- Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der steirischen Regionen;
- Erhöhung der Wertschöpfung in den Regionen;
- strukturierte und nachhaltige interkommunale Zusammenarbeit;
- thematische und strukturelle Bündelung von Trägern der Regionalentwicklung innerhalb einer Region.
(Anm. d. Red.: Gem LGBl. Nr. 117/2017 wurde kein weiterer Absatz vergeben.)