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Dokument-ID: 898275
NÖ Aufzugstechnikverordnung 2017 (NÖ ATV 2017)
§ 11. Abnahmeprüfung
Die Abnahmeprüfung hat nach den Anforderungen im Sinn des § 3 Abs. 2 und 5 HBV 2009 und dem Stand der Technik zu erfolgen.