© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 989874

Vorschrift

Darstellungsverordnung für Flächenwidmungs- und Bebauungspläne

Inhaltsverzeichnis

§ 11. Digitale Erstellung von Bebauungsplänen

idF LGBl. Nr. 29/2018 | Datum des Inkrafttretens 21.02.2018

(1) Die Planzeichen in digital erstellten Bebauungsplänen dürfen von jenen in der Anlage 4 festgelegten nur im technisch unumgänglichen Maß abweichen.

(2) Bei digital erstellten Bebauungsplänen ist der Landesregierung mit ihrer Rechtswirksamkeit der Bebauungsplan samt Erläuterungsbericht im „PDF“-Format mittels der Internetapplikation „ROGServe“ zu übermitteln und im Online-Informationssystem des Landes „SAGISonline“ zu verorten.