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Dokument-ID: 213033
NÖ Kanalgesetz 1977
§ 11. Inkrafttreten von Verordnungen
Die nach diesem Gesetz zu erlassenden Verordnungen werden mit dem Monatsersten rechtswirksam, der dem Ablauf der Kundmachungsfrist folgt, sofern sie keinen späteren Inkrafttretungstermin enthalten.