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Neu Dokument-ID: 1192064

Vorschrift

Salzburger Wohnbauförderungsgesetz 2025 (S.WFG 2025)

Inhaltsverzeichnis

§ 12. Förderbare Wohnnutzfläche für den Zugang zu geförderten Mietwohnungen

idF LGBl Nr 123/2024 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2025

Beim Zugang zu einer geförderten Mietwohnung mit einer Wohnnutzfläche über 70 m² ist die förderbare Wohnnutzfläche nach der Anzahl der Wohnräume zu bemessen. Dabei sind je nach Anzahl der im gemeinsamen Haushalt lebenden nahestehenden Personen förderbar:

Anzahl der im gemeinsamen Haushalt lebenden nahestehenden Personen

Anzahl der Wohnräume

für 1-Personenhaushalte

2

für 1-Personenhaushalte mit:

  1. Pflegegeldbezug;
  2. einem gültigen Behindertenpass gemäß dem Bundesbehindertengesetz;
  3. minderjährigen Personen, die hier zwar keinen hauptsächlichen Aufenthalt haben, aber vom haushaltsangehörigen Elternteil mit gerichtlicher Genehmigung oder gemeinsamer Obsorgeregelung zweitweise untergebracht werden dürfen;

für die Hausstandsgründung einer Person mit einer zweiten, bisher noch nicht nahestehenden Person zur Begründung einer Ehe, eingetragenen Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft
für 2- oder 3-Personenhaushalte

3

für 4-Personenhaushalte
für wachsende Familien mit bis zu 2 Kindern
für Alleinerzieherinnen oder -erzieher mit zwei Kindern oder mit einem Kind und einer weiteren nahestehenden Person

4

für 5-Personenhaushalte
für Alleinerzieherinnen oder -erzieher mit drei Kindern oder mit zwei Kindern und einer weiteren nahestehenden Person

5

für jede weitere Person

1 Wohnraum mehr