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Neu Dokument-ID: 519128

Vorschrift

Tiroler Wohnbauförderungsgesetz 1991 (TWFG 1991)

Inhaltsverzeichnis

§ 13. Förderung bei Zusammentreffen verschiedener Vorhaben

idF LGBl. Nr. 55/1991 | Datum des Inkrafttretens 01.07.2012

Bei gleichzeitiger Förderung der Errichtung oder des Ersterwerbes und der Sanierung eines Wohnhauses, einer Wohnung oder eines Wohnheimes kann für die zusammentreffenden Vorhaben eine Förderung gewährt werden, deren Art sich nach der überwiegenden Förderung richtet.