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Neu Dokument-ID: 1261731

Vorschrift

Planzeichenverordnung 2025 (PZVO  2025)

Inhaltsverzeichnis

§ 16. Neuerliche elektronische Kundmachung des Flächenwidmungsplanes

idF LGBl.Nr. 29/2025 | Datum des Inkrafttretens 01.07.2025

(1) Die neuerliche elektronische Kundmachung des Flächenwidmungsplanes der neuen Gemeinde nach § 79 Abs. 4 TROG 2022 hat aufgrund des Beschlusses des Gemeinderates unter sinngemäßer Anwendung des § 71 TROG 2022 derart zu erfolgen, dass die im eFWP dargestellten Pläne ein Deckblatt enthalten, das hinsichtlich Form und Inhalt dem Muster der Anlage 4s zu entsprechen hat.

(2) Die neuerliche elektronische Kundmachung hat in Form von Dateien im pdf-Format zu erfolgen.