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Neu Dokument-ID: 114324

Vorschrift

NÖ Planzeichenverordnung

Inhaltsverzeichnis

§ 2. Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser Verordnung gelten als:

  1. Aufstellung erstmalige Erarbeitung des örtlichen Raumordnungsprogrammes bestehend aus:

    • Grundlagenforschung

    • Verordnung mit Festlegung der Entwicklungsziele und Maßnahmen

    • Entwicklungskonzept

    • Flächenwidmungsplan,

  2. Änderung

    1. generelle Überarbeitung:
      generelle inhaltliche Überarbeitung des örtlichen Raumordnungsprogrammes im Umfang der Aufstellung

    2. partielle Änderung:
      Änderung des örtlichen Raumordnungsprogramms in Teilbereichen

    3. Änderung der Plandarstellung:
      Änderung der Plandarstellung des Flächenwidmungsplanes infolge der Verwendung einer neuen Plangrundlage.

  3. Darstellungsformen

    1. Farbdarstellung:
      Darstellung des Flächenwidmungsplanes mit Farbgebung entsprechend den Vorschriften des 2. Abschnittes

    2. Schwarz/Weiß-Darstellung:
      Darstellung des Flächenwidmungsplanes ohne Farbgebung der Widmungsflächen. Linien, Umrandungen und Signaturen sind in schwarzer Farbe, Farbsymbole in adäquat umgerechneten Graustufen darzustellen.

    3. Neudarstellung:
      neue vollständige Darstellung des Entwicklungskonzeptes oder Flächenwidmungsplanes;

    4. Schwarz/Rot-Darstellung:
      Darstellung von Änderungen des Flächenwidmungsplanes in roter Farbe auf Grundlage einer Schwarz/Weiß Darstellung des rechtswirksamen Flächenwidmungsplanes.

  4. Signaturen
    Planzeichen zur Darstellung der jeweiligen Widmungsarten und Kenntlichmachungen.

  5. Farbnummer
    Farbgebung einer Fläche oder Signatur mit einer Farbe entsprechend der Farbnummer in Anlage 2 (Farbmustertafel).