Vermessungsverordnung 2016 (VermV 2016)
§ 20. Technische Bedingungen
Urkunden dürfen ausschließlich im Format PDF und Signaturen ausschließlich im Format XML-DSig übermittelt werden. Die Koordinatendatei gemäß § 13 Abs. 4 ist als formatiertes Textdokument einzubringen. Die technische Spezifikation der Schnittstellen gemäß § 18 Abs. 2 und nähere Beschreibungen der zulässigen Formate und Signaturen sowie nähere technische Festlegungen bezüglich Anträge und Urkunden werden im Amtsblatt für das Vermessungswesen kundgemacht.
(BGBl. II Nr. 235/2018)