Neu
Dokument-ID: 768121
Richtlinien für die Errichtung, die Ausstattung und den Betrieb von Senioren- und Seniorenpflegeheimen und Tageszentren
§ 27. Bäder
In jedem Tageszentrum ist ein rollstuhlgerecht nutzbares Bad vorzusehen. Dieses hat den Anforderungen der §§ 15 und 16 zu entsprechen.