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Dokument-ID: 962113
Kärntner Wohnbauförderungsgesetz 2017 (K-WBFG 2017)
§ 29. Arten der Förderung
Für Maßnahmen nach § 25 Abs. 2 und § 30 dürfen nicht rückzahlbare Zuschüsse, Förderungskredite oder Annuitätenzuschüsse gewährt werden.
(LGBl. Nr. 93/2019)