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Neu Dokument-ID: 1148004

Vorschrift

Planzeichenverordnung (PZV)

Inhaltsverzeichnis

§ 3. Übermittlung an die Landesregierung

idF LGBl. Nr. 24/2023 | Datum des Inkrafttretens 01.07.2023

(1) Der von der Gemeindevertretung beschlossene räumliche Entwicklungsplan ist der Landesregierung als amtssignierte PDF-Datei elektronisch zu übermitteln.

(2) Gleichzeitig sind auch die der planlichen Darstellung des räumlichen Entwicklungsplanes zugrundeliegenden Daten im Dateiformat SHAPE oder GeoPackage (§ 1) elektronisch zu übermitteln.