Neu
Dokument-ID: 055597
Ortsbildgesetz 1977 (StOBG 1977)
§ 5. Anzeigepflicht
Im Schutzgebiet ist unbeschadet einer allfälligen Bewilligungspflicht nach § 3 Abs. 2 eine Nutzungsänderung in Gebäuden vor Durchführung derselben der Behörde unter Angabe der Gründe anzuzeigen.