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Neu Dokument-ID: 511625

Vorschrift

Oö. Wohnbauförderungsgesetz 1993 (Oö. WFG 1993)

Inhaltsverzeichnis

§ 5. Wohnbauprogramm

idF LGBl. Nr. 54/2012 | Datum des Inkrafttretens 05.02.1993

Das Land hat unter Bedachtnahme auf den Wohnungsbedarf und nach Maßgabe der vorhandenen Förderungsmittel ein mittelfristiges Wohnbauprogramm zu erstellen, wobei vor allem regionale, wirtschaftliche und arbeitsmarktpolitische Erfordernisse zu berücksichtigen sind.