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Dokument-ID: 220788
2. Abschnitt
Wiener Garagengesetz 2008 (WGarG 2008)
2. Abschnitt
Betriebsvorschriften für kraftbetriebene Parkeinrichtungen
§ 21. Betriebsvorschriften für automatische Parksysteme
Das Betreten des Einstellraumes darf nur durch das Wartungspersonal erfolgen. Im Bereich des Zuganges ist ein diesbezüglicher Hinweis deutlich sichtbar und haltbar anzuschlagen.