Bgld. Schutzraumverordnung (Bgld. SchutzraumVO)
- § 1. Verpflichtung zur Errichtung von Schutzräumen
- § 2. Allgemeines
- § 3. Raumbedarf
- § 4. Lage des Schutzraumes
- § 5. Umfassungsbauteile
- § 6. Eingang und Notausgang
- § 7. Abschlüsse
- § 8. Luftversorgung
- § 9. Installationen und sonstige zur widmungsgemäßen Benützung erforderliche Ausstattung
- § 10. Nachweis der vorschriftsmäßigen Ausführung
- § 11. Inkrafttreten
- VORSCHRIFTEN FÜR ABSCHLÜSSE VON SCHUTZRAUMBAUTEN
- VORSCHRIFTEN FÜR HAUPTFILTERSAND