Bgld. Schutzraumverordnung (Bgld. SchutzraumVO)
VORSCHRIFTEN FÜR HAUPTFILTERSAND
1.1 | Art des Sandes |
1.2 | Festigkeitseigenschaften |
1.3 | Kornzusammensetzung |
1.4 | Durchflußwiderstand |
1.5. | Spezifische Oberfläche |
1.6 | Wärmespeichervermögen |
1.7 | Herstellung und Lieferung |
1.7.1 | Es darf nur Brechsand verwendet werden, der in trockenem Zustand zur Auslieferung gebracht wurde. Unter „trocken“ ist ein Feuchtigkeitsgehalt des Brechsandes zu verstehen, der seinem spezifischen Gleichgewichtswassergehalt bei 20 °C und 75 % relativer Feuchte entspricht oder geringer ist. Diese Forderung ist durch geeigneten Schutz vor Witterungseinflüssen beim Brechen und Lagern des Sandes erfüllt. Der Filtersand muß fertig aufbereitet in wasserfesten Säcken (z.B. Zementsäcken) zu je maximal 55 kg ausgeliefert worden sein. |
1.7.2 | Die Aufschrift des Sackes hat folgende Angaben zu enthalten: |
Filtersand
Hersteller… Überwacht durch: …
Menge: … kg
Abfülljahr: …