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Neu Dokument-ID: 513681

Vorschrift

NÖ Wohnungsförderungsgesetz 2005 (NÖ WFG 2005)

Inhaltsverzeichnis

Abschnitt III
Landesplanung

§ 6. Zukunftsprognosen

idF LGBl. Nr. 8304–3 (75/10) | Datum des Inkrafttretens 01.01.2011

(1) Die Landesregierung hat in regelmäßigen Abständen unter Bedachtnahme auf den Wohnungsbedarf sowie auf regionale, wirtschaftliche, arbeitsmarktpolitische und soziale Gegebenheiten Prognosen über die zukünftigen wohnungswirtschaftlichen Entwicklungen zu erstellen.

(2) Für die Wohnbauforschung dürfen höchstens 0,5 % der jährlich zur Verfügung stehenden Förderungsmittel verwendet werden.