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Dokument-ID: 1095295
Schulbauverordnung
§ 9, Aula/Foyer
Die Aula/das Foyer dient als gemeinsamer Kommunikations-, Begegnungs-, Präsentations- und Aufführungsort sowie für Schulveranstaltungen und als Pausenraum. Eine gemeinsame Nutzung für andere Zwecke, wie insbesondere die ganztägige Schüler- und Schülerinnenbetreuung, den Aufenthalt der Fahrschüler und Fahrschülerinnen, die Schulbibliothek oder für Musikerziehung, ist anzustreben.