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Dokument-ID: 898267
3. Abschnitt
NÖ Aufzugstechnikverordnung 2017 (NÖ ATV 2017)
3. Abschnitt
Sicherheitsbauteile und Änderungen von überwachungsbedürftigen Hebeanlagen
§ 5. Sicherheitsbauteile von überwachungsbedürftigen Hebeanlagen
(1) Sicherheitsbauteile von Personenaufzügen sind die in der Anlage III ASV 2015 angeführten Sicherheitsbauteile für Aufzüge.
(2) Sicherheitsbauteile für Hebeeinrichtungen für Personen, Fahrtreppen und Fahrsteige sind die im Anhang V Nummer 17 MSV 2010 angeführten Sicherheitsbauteile.