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Neu Dokument-ID: 920141

Vorschrift

Integrationsgesetz (IntG)

Inhaltsverzeichnis

§ 13. Integrationskurse im Rahmen der Integrationsvereinbarung

idF BGBl. I Nr. 41/2019 | Datum des Inkrafttretens 01.06.2019

Integrationskurse dienen der Vorbereitung auf die Integrationsprüfung zur Erfüllung des Moduls 1 (§ 11). Integrationskurse sind Deutschkurse zum Erreichen des Sprachniveaus A2, die von zertifizierten Kursträgern gemäß § 16b angeboten werden; sie bilden eine der in § 14 genannten Voraussetzungen für eine Kostenbeteiligung. Diese Kurse haben jedenfalls vertiefte elementare Kenntnisse der deutschen Sprache zur Kommunikation und zum Lesen und Schreiben alltäglicher Texte sowie von Themen des Alltags mit staatsbürgerschaftlichen Elementen und Themen zur Vermittlung der grundlegenden Werte der Rechts- und Gesellschaftsordnung zu enthalten, um den rechtmäßig niedergelassenen Drittstaatsangehörigen zur Teilnahme am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben in Österreich zu befähigen.

(BGBl. I Nr. 41/2019)