1.9 Rechtsberatung
Eine Besonderheit von Asylverfahren ist, dass die Antragsteller zumeist durch ihre persönlichen Umstände einen stärker ausgeprägten Rechtsschutzbedarf vorweisen. Seit 2011 gibt es vor diesem Hintergrund in Österreich aufgrund höchstgerichtlicher Judikatur und unionsrechtlichen Vorgaben eine beinahe flächendeckende und kostenlose gesetzliche Rechtsberatung im Asylverfahren. Die Organisationen, die diese Beratung in den verschiedenen Verfahrensabschnitten zur Verfügung stellen, sind die ARGE Rechtsberatung – bestehend aus Diakonie Flüchtlingsdienst und Volkshilfe – sowie der Verein Menschenrechte Österreich (VMÖ).