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Dokument-ID: 833205
6.3.5 Blaue Karte EU
Die „Blaue Karte EU“ richtet sich an „Fremde“, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Abschluss eines Hochschulstudiums mit dreijähriger Mindeststudiendauer,
- Vorliegen eines verbindlichen Arbeitsplatzangebots für
- mindestens ein Jahr in Österreich,
- welches ihrer Ausbildung entspricht,
- mit einem Monatsbruttogehalt in Höhe von mind EUR 3.977,– • [Fußnote: Dieser Mindestbetrag gilt für 2026 und wird jährlich angepasst.]
- für das das AMS dem Unternehmen keine gleich qualifizierte Arbeitskraft, die beim AMS arbeitsuchend vorgemerkt ist, vermitteln kann (Arbeitsmarktprüfung) und
- im Fall einer Beschäftigung in einem reglementierten Beruf, Nachweis der einschlägigen Berufsberechtigung.