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Dokument-ID: 834059
1.2.4 Individuelle und organisierte Unterbringung
Während die Unterbringung im Rahmen der Bundes-Grundversorgung in organisierten Unterkünften (Bundes-Betreuungseinrichtungen) erfolgt (§ 1 Z 4 GVG-B), kann die Unterbringung im Bereich der Landes-Grundversorgung prinzipiell auf zweierlei Art erfolgen, nämlich individuell oder organisiert.