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Dokument-ID: 1015466
10.2.5 Verfahrensrechtliche Besonderheiten vor dem EGMR
BF haben die Möglichkeit, bereits bei Beschwerdeeinbringung unter anderem folgende Anträge zu stellen:
- Antrag auf Anonymisierung der Beschwerde (in Asylfällen anzuraten, wobei der Gerichtshof diese üblicherweise von Amts wegen anonymisiert) gem Art 47 Abs 4 VerfO iVm einhergehender Vertraulichkeit des Akts nach Art 33 Abs 2 VerfO
- Antrag auf prioritäre Behandlung (zB in dringenden Kindschaftsrechtsfällen oder weil der BF fortgeschrittenen Alters ist; Fällen, in denen zuvor einem Art 39-Antrag stattgegeben worden ist, wird automatisch Priorität eingeräumt)
- Antrag auf vertrauliche Behandlung der eingereichten Dokumente nach Art 33 Abs 2–3 VerfO (da die Akten des EGMR prinzipiell öffentlich sind und auch unbeteiligte Dritte Einsicht beantragen können)