© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 998625

Balazs Esztegar | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.1.1 Eintritt des Verlustes

Die Staatsbürgerschaft verliert gem § 27 StbG, wer aufgrund seines Antrages, seiner Erklärung oder seiner ausdrücklichen Zustimmung eine fremde Staatsangehörigkeit erwirbt. Die Bestimmung dient der Vermeidung von Doppelstaatsbürgerschaft bzw mehrfacher Staatsangehörigkeit. Der Verlust der Staatsbürgerschaft tritt ex lege bereits mit der Annahme einer fremden Staatsangehörigkeit ein, sofern dieser Erwerb durch irgendein aktives Zutun des Staatsbürgers erfolgt ist. Die Behörde kann hierüber allenfalls einen Feststellungsbescheid erlassen, dass der Verlust der Staatsbürgerschaft durch die Annahme der fremden Staatsangehörigkeit eingetreten ist. Der Verlust ist jedoch bereits durch die Annahme der fremden Staatsangehörigkeit bewirkt, nicht erst durch einen derartigen Bescheid.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Asyl- und Fremdenrecht in unserem Shop! Zum Shop