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Dokument-ID: 998622
4 Verlust der Staatsbürgerschaft
Ebenso wie der Erwerb der Staatsbürgerschaft kann auch der Verlust der Staatsbürgerschaft durch Verwirklichung mehrerer Tatbestände erfolgen, nämlich durch den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit, durch den freiwilligen Eintritt in den Militärdienst eines fremden Staates, durch Entziehung der Staatsbürgerschaft und durch Verzicht auf die Staatsbürgerschaft.