3.6 Exkurs: Assoziierungsabkommen EWG-Türkei und ARB 1/80 des Assoziationsrates EWG-Türkei
Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) hat am 12.09.1963 mit der Türkei ein Assoziierungsabkommen geschlossen, das mit 01.12.1964 in Kraft getreten ist und die Türkei an die EWG (bzw EU) ua im Hinblick auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit und Niederlassungsfreiheit annähern sollte. In weiterer Folge wurden dieses Assoziierungsabkommen ergänzende Protokolle und Beschlüsse geschlossen, von denen für das österreichische Niederlassungsrecht insbesondere der Beschluss Nr 1/80 des Assoziationsrates vom 19.09.1980 von Bedeutung ist, da mit diesem das Aufenthaltsrecht türkischer (unselbstständiger) Arbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union konkretisiert und den Betroffenen gewisse Rechte eingeräumt werden.