10.4 Entziehung wegen Wegfall arbeitsrechtlicher Voraussetzungen
„Rot-Weiß-Rot – Karten“, „Blaue Karten EU“, „Niederlassungsbewilligungen – Künstler“ von unselbständig Erwerbstätigen und „Aufenthaltsbewilligungen – unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer“ sind zu entziehen, wenn das AMS der Aufenthaltsbehörde mitteilt, dass die jeweiligen Voraussetzungen gem §§ 12 bis 12c, 14 oder 18a AuslBG nicht länger vorliegen (§ 28 Abs 6 NAG). Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn die „Rot-Weiß-Rot – Karten“-Inhaber ihre unselbständige Erwerbstätigkeit vorzeitig beenden oder vom Arbeitgeber nicht das vereinbarte Mindestentgelt erhalten.