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Neu Dokument-ID: 1121534

Ronald Eppel | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.3.8 Rot-Weiß-Rot – Karte für Stammmitarbeiter

„Fremde“ können eine „Rot-Weiß-Rot-Karte“ als Stammmitarbeiter beantragen, wenn

  1. sie in den vorangegangenen zwei Kalenderjahren jeweils mindestens sieben Monate als registrierte Stammsaisoniers gem § 5 Abs 6a oder 7 AuslBG oder im selben Wirtschaftszweig beschäftigt waren,
  2. sie Deutschkenntnisse zur elementaren Sprachverwendung (A1-Niveau) nachweisen (das Sprachdiplom darf nicht älter als fünf Jahre sein),
  3. der Arbeitgeber ein unbefristetes Arbeitsverhältnis in Aussicht stellt und
  4. sinngemäß die allgemeinen ausländerbeschäftigungsrechtlichen Voraussetzungen (§ 4 Abs 1 mit Ausnahme der Z 1) erfüllt sind, wobei die Arbeitsmarktprüfung im Einzelfall entfällt.

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