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Dokument-ID: 1121534
6.3.8 Rot-Weiß-Rot – Karte für Stammmitarbeiter
„Fremde“ können eine „Rot-Weiß-Rot-Karte“ als Stammmitarbeiter beantragen, wenn
- sie in den vorangegangenen zwei Kalenderjahren jeweils mindestens sieben Monate als registrierte Stammsaisoniers gem § 5 Abs 6a oder 7 AuslBG oder im selben Wirtschaftszweig beschäftigt waren,
- sie Deutschkenntnisse zur elementaren Sprachverwendung (A1-Niveau) nachweisen (das Sprachdiplom darf nicht älter als fünf Jahre sein),
- der Arbeitgeber ein unbefristetes Arbeitsverhältnis in Aussicht stellt und
- sinngemäß die allgemeinen ausländerbeschäftigungsrechtlichen Voraussetzungen (§ 4 Abs 1 mit Ausnahme der Z 1) erfüllt sind, wobei die Arbeitsmarktprüfung im Einzelfall entfällt.