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Neu Dokument-ID: 835384

Kevin Fredy Hinterberger - Stephan Klammer - Jakob Fux - Sebastian Frik | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.3.2 Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen

Die Drittstaatsangehörigen sind (in den meisten Fällen) bereits irregulär im Bundesgebiet aufhältig gewesen, dass für sie ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen infrage kommt. • [Fußnote: ErläutRV 1803 BlgNR 24.GP, 44 f. Dies ist mit der Hauptgrund, warum die Aufenthaltstitel auch als Regularisierungen bezeichnet werden.

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