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Dokument-ID: 1282305
1.2.1 Ausschluss des Status subsidiären Schutzes
Ausschluss von der Gewährung subsidiären Schutzes (Art 17 Status-VO)
Ein Drittstaatsangehöriger oder ein Staatenloser wird von der Gewährung subsidiären Schutzes ausgeschlossen, wenn dieser Drittstaatsangehörige oder Staatenlose