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Dokument-ID: 834063
1.3.2 Der Bundes-Grundversorgung unterliegende Personen bzw Verfahrensstadien
Regelfall
Die Zuständigkeit des Bundes zur Gewährung der Grundversorgung ergibt sich aus Art 3 GVV iVm § 2 GVG-B. Zur Erfüllung der Aufgaben ist eine Koordinationsstelle einzurichten (Art 3 Abs 2 GVV).