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Hilmar Zschiedrich | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.2.2 Grundversorgung der Länder

Es gibt zwei Varianten der Unterbringung von Grundversorgten. Grundsätzlich ist die organisierte Unterbringung in Quartieren, die von NGOs oder privaten/gewerblichen Vertragspartner/innen der Bundesländer betrieben werden, vorgesehen. Wie bereits im Beitrag zu den „Rechtsgrundlagen der Grundversorgung“ in diesem Handbuch dargelegt, sind in der Grundversorgungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern individuelle Mindeststandards vorgegeben, die eingehalten werden müssen. In den Grundversorgungsgesetzen der Länder und in zusätzlichen Erlässen und Verordnungen werden diese Minimalstandards teils wohlwollend bzw hinreichend umgesetzt. • [Fußnote: Diese Erlässe und Verordnungen sind jedoch in der Regel nicht öffentlich zugänglich. Dabei wird deutlich, dass es in der Praxis Unterschiede von Bundesland zu Bundesland gibt und auch in den jeweiligen Ländern unterschiedliche Standards durch die Vertragspartner/innen erfüllt werden.

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