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Dokument-ID: 832561
6.1.1 Unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer („ICT“) (§ 58 NAG)
Mit dem FräG 2017 wurden die Aufenthaltsbewilligungen für unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer und mobile unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer in Umsetzung der „ICT-RL“ (RL 2014/66/EU) im NAG implementiert.