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Dokument-ID: 838071
2.11.9 Sonstige Übertretungen
Die „sonstigen Übertretungen“ gehen über die Verwaltungsübertretungen der rechtswidrigen Einreise bzw des Aufenthalts hinaus und wurden in einer eigenen Bestimmung zusammengefasst. • [Fußnote: § 121 FPG; vgl ErläutRV 330 BlgNR 24.GP, 38.]