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Dokument-ID: 869032
12.10 Aufenthaltsberechtigungen
Unbeschränkter Arbeitsmarktzugang
Niedergelassene Ausländer
Ausländer, die über
- eine „Rot-Weiß-Rot – Karte plus“ (§ 41a NAG),
- einen Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ (§ 47 NAG) oder „Daueraufenthalt – EU“ (§ 45 NAG) oder
- eine „Aufenthaltsberechtigung plus“ (§ 54 Abs 1 Z 1 AsylG)