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Dokument-ID: 832517
5 Verfahren
Es gelten die allgemeinen Bestimmungen des AVG und – in Beschwerdeverfahren vor den Verwaltungsgerichten der Länder – die Bestimmungen des VwGVG. Nachstehend werden die spezifischen – teils abweichenden – Verwaltungsverfahrensbestimmungen des NAG dargestellt.