2.2 Vermeidung der Staatenlosigkeit
Die meisten modernen Rechtsordnungen sind bestrebt, jede natürliche Person einem Staat zuzuordnen. Daraus folgt, dass nach Möglichkeit eine Situation vermieden werden soll, in der eine Person nicht die Staatsangehörigkeit zumindest eines Staates hat. Dem wirkt das österreichische Recht beispielsweise dadurch entgegen, dass ein Kind die Staatsbürgerschaft erhält, wenn auch nur ein Elternteil im Zeitpunkt der Geburt die Staatsbürgerschaft besitzt. Darüber hinaus gibt es konkrete Vorgaben, unter welchen Voraussetzungen ein Staatenloser einen Rechtsanspruch auf Verleihung der Staatsbürgerschaft hat. Ebenso kann ein Staatsbürger grundsätzlich nur dann auf seine Staatsbürgerschaft verzichten, wenn er gleichzeitig nachweist, dass er die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates besitzt oder nach erfolgtem Verzicht annehmen wird.