2.1 Abstammungsprinzip
Das Abstammungsprinzip regelt den Erwerb der Staatsbürgerschaft durch Abstammung. Es bedeutet, dass die Zugehörigkeit zu einem Staat sich danach richtet, ob die Eltern oder ein Elternteil Angehöriger dieses Staates ist. Dieses Prinzip wird auch als ius sanguinis bezeichnet. Im Gegensatz zum Territorialprinzip (ius soli), bei dem die Zugehörigkeit zu einem Staat von der Geburt innerhalb dessen Staatsgebietes abhängt, kommt es bei dem im österreichischen Recht vorherrschenden Abstammungsgrundsatz nicht darauf an, ob das Kind auf österreichischem Staatsgebiet geboren wurde oder nicht. Entscheidend ist vielmehr die Staatsbürgerschaft der Eltern.