4.6 Schlussbemerkungen
Integration wird als zweiseitiger Prozess beschrieben. Dies impliziert, dass sowohl bereits in Österreich lebende Personen als auch Zuwandernde aktiv am Integrationsverlauf teilnehmen und diesen beeinflussen. Dazu muss auch auf struktureller Ebene die Möglichkeit zur Teilhabe sichergestellt werden, was die Teilhabe der Zuwandernden an der Gesellschaft, am Erwerbsleben, am politischen Leben etc betrifft. In aktuellen Gesetzesänderungen und im politischen sowie medialen Diskurs wird häufig defizitorientiert über Asylwerbende und Schutzberechtigte diskutiert. Zudem wird Integration zunehmend als Sicherheitsproblem dargestellt. So ist das Thema Integration im aktuellen Regierungsprogramm 2017–2022 unter dem Thema „Ordnung und Sicherheit“ subsumiert. Zweifel und Misstrauen gegenüber Menschen mit Flucht- und Migrationsbiographie und damit einhergehende „Zwangsmaßnahmen“ sowie ein auf Sanktionen gestütztes Regelwerk können sich kontraproduktiv auf den Integrationserfolg auswirken. In der Praxis zeigt es sich, dass ein ressourcenorientierter Diskurs, in dem Vielfalt als Chance und Bereicherung wahrgenommen wird und der erlaubt, unterschiedliche Perspektiven einnehmen zu dürfen, sich sehr förderlich auf den Integrationsfortschritt auswirkt. Elemente, die erfahrungsgemäß den Integrationsprozess unterstützen, sind das Einbeziehen der Zivilgesellschaft sowie das Schaffen von Begegnungsräumen, in denen Interaktionen ermöglicht werden, die von gegenseitiger Wertschätzung, Vertrauen, Neugier und Respekt geprägt sind.