1.9 Rechtsauskunft und -beratung
Eine Besonderheit von Asylverfahren ist, dass die Antragsteller zumeist durch ihre persönlichen Umstände einen stärker ausgeprägten Rechtsschutzbedarf vorweisen. Seit 2011 gibt es vor diesem Hintergrund in Österreich aufgrund höchstgerichtlicher Judikatur und unionsrechtlichen Vorgaben eine beinahe flächendeckende und kostenlose gesetzliche Rechtsauskunft und -beratung im Asylverfahren. Diese wird von der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen GmbH (BBU) übernommen.