© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 841650

Hilmar Zschiedrich | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.2.3 Sonderfälle

Besondere Regelungen für subsidiär Schutzberechtigte in Grundversorgung

Subsidiär Schutzberechtigte sind im Sinne des geltenden Asylrechts keine anerkannten Konventionsflüchtlinge und verlieren somit für die Dauer ihres Aufenthaltes in Österreich ihren Anspruch auf Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde nicht. Folglich bleibt unter anderem der Anspruch auf Unterbringung aufrecht, solange die allgemeinen Voraussetzungen für Hilfsbedürftigkeit vorliegen. • [Fußnote: Mehr dazu im Beitrag „Rechtsgrundlagen der Grundversorgung“ in diesem Handbuch.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Asyl- und Fremdenrecht in unserem Shop! Zum Shop