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Hilmar Zschiedrich | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.4.4 Leistungen der Grundversorgung

Die Leistungen für privat wohnende Asylwerber/innen sind bis dahin noch in fast allen Bundesländern gleich. • [Fußnote: Ausnahme Vorarlberg: Lt. Auskunft der Koordinationsstelle wird kein Mietkostenzuschuss für Asylwerber/innen gewährt, weil der Mietkostenzuschuss zur Gänze auf die Mindestsicherung abgewälzt werden kann.

  1. Mietkostenzuschuss: max EUR 120,– pro Monat pro erwachsene Einzelperson bzw max EUR 240,– pro Monat für Familien ab 2 Personen
  2. Verpflegungsgeld: EUR 200,– pro Monat pro erwachsene Einzelperson bzw EUR 90,– pro Monat Kind

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