12.2 Anwendungsbereich des AuslBG
Ausländer
Ausländer iSd AuslBG ist, wer nicht die österreichische Staatsbürgerschaft innehat. EWR-Ausländer sind jedoch aufgrund der Bestimmungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit vom Geltungsbereich des AuslBG ausgenommen; Staatsangehörige anderer (also in den Anwendungsbereich des AuslBG fallender) Nationen (zB Serbien oder Argentinien) werden als Drittstaatsangehörige bezeichnet. Im Ergebnis bedeutet das daher, dass sich nur bei Drittstaatsangehörigen die Frage stellt, ob diese eine Bewilligung für die Aufnahme einer Beschäftigung in Österreich brauchen.