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Neu Dokument-ID: 998566

Balazs Esztegar | Praxiswissen | Fachbeitrag

3 Erwerb der Staatsbürgerschaft

Der Erwerb der Staatsbürgerschaft kann gem § 6 StbG durch Abstammung, Verleihung, Erstreckung und in seltenen Fällen durch Anzeige erfolgen. Soweit der Wert der Staatsbürgerschaft an eine Ehe anknüpft, sind gem § 60 StbG eingetragene Partnerschaften gleichgestellt.

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