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Dokument-ID: 832376
2.4.1 Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit
Das NAG unterscheidet diesbezüglich folgende Aufenthaltstitel:
- Solche, die dem Antragsteller erlauben, ab Erteilung des Aufenthaltstitels für einen ganz bestimmten Arbeitgeber (unselbständig) erwerbstätig zu sein:
- Aufenthaltsbewilligungen (ICTs, mobile ICTs, Betriebsentsandte, Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit, Grenzgänger)
- „Niederlassungsbewilligung – Künstler“
- „Niederlassungsbewilligung – Forscher“
- „Niederlassungsbewilligung – Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit“
- „Rot-Weiß-Rot – Karte“
- „Blaue Karte EU“