2.4 Sonstige Grundsätze im Staatsbürgerschaftsrecht
Darüber hinaus ist im Bereich der Verleihung der Staatsbürgerschaft, also jenem Erwerb der Staatsbürgerschaft, der nicht auf Abstammung basiert, die Berücksichtigung öffentlicher Interessen besonders stark ausgeprägt. Dies kommt etwa darin zum Ausdruck, dass die allgemeinen Verleihungsvoraussetzungen gesicherte Lebensverhältnisse (Einkommen, Sozialversicherung, Wohnsituation) und beispielsweise ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache erfordern. Darüber hinaus darf die Verleihung nicht den öffentlichen Interessen widerstreiten.