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Dokument-ID: 998673
5.5 Gebühren
Für die Verleihung der Staatsbürgerschaft fallen sowohl Bundesgebühren nach dem Gebührengesetz (GebührenG) als auch Landesverwaltungsabgaben an. wobei die Höhe der Bundesgebühr sich primär nach dem angewendeten Verleihungstatbestand richtet. Die Landesgebühren sind je nach Bundesland sehr unterschiedlich.